Energiearmut

Der Konvent der Bürgermeister definiert Energiearmut als Zustand, in dem Haushalte sich grundlegende Energiedienstleistungen wie Heizung, Kühlung, Licht, Mobilität und Strom nicht leisten können aufgrund eines geringen Einkommens, hohen Energiekosten oder niedrigen Energiestandards der Gebäude. Diese Definition verdeutlicht, dass der Kampf gegen Energiearmut eine Querschnittsaufgabe ist und unterschiedliche politische Felder betrifft, unter anderem die Klima- und Umweltpolitik.

Generell gibt es keine einheitliche Definition.

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